Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Betreuung von kleinen und mittelständischen Betrieben, Selbstständigen sowie Freiberuflern. Befreien Sie sich von der zeitintensiven Büroarbeit und nutzen Sie die dadurch entstandene freie Kapazität zur Weiterentwicklung Ihres Kerngeschäftes.
Wir begleiten Sie gerne ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Kompetent, freundlich, jederzeit!
Aktuelles
Weihnachtspause
Liebe Leserinnen und Leser, wir, das Officenter Team, wünschen Ihnen vorab schon einmal fröhliche Weihnachten und schöne Feiertage! Wir verabschieden uns ab dem 22.12.2025 bis einschließlich 06.01.2026 in die Weihnachtspause. Ab dem 07.01.2026 sind wir wieder wie...
Mindestlohn 2026
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben. Die Anpassung ist Teil einer zweistufigen Erhöhung, die den Mindestlohn bis Januar 2027 auf 14,60 Euro steigern soll. Außerdem steigt die Verdienstgrenze für...
Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten der Officenter GmbH werden im Rahmen des § 6 Abs. 3, 4 StBerG ausgeführt. Das Dienstleistungsangebot bei der Hilfeleistung in Steuersachen umfasst dabei ausschließlich das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung. Als Bürodienstleister weisen wir darauf hin, dass wir nicht steuerberatend tätig sind und auch die den Steuerberatern oder ähnlichen Berufsbildern vorbehaltenen Leistungsspektren nicht erbringen.